Blog - Teil 6
Growshop unter Strafe
Am 04. Februar 2015 | Aktuelle Themen, Rechtsberatung, Strafsachen | Von: K. Canatan
Am 1. März 2015 tritt eine Änderung des Opiumgesetzes in Kraft, die den Betrieb eines Growshops grundsätzlich unter Strafe stellt. Es wird eine neue Bestimmung (Art. 11a) geben, die die Beihilfe zum illegalen Hanfanbau unter Strafe stellt. Nachstehend finden Sie den Text des neuen Gesetzesartikels:
Art. 11a Opiumgesetz
Jede Person, die Stoffe oder Gegenstände vorbereitet, bearbeitet, verarbeitet oder verkauft
bietet, verkauft, liefert, stellt bereit, transportiert, fertigt oder sorgt für
über Transportmittel, Räumlichkeiten, Geldmittel oder andere Transportmittel verfügt.
hat Zahlungsmittel oder Daten zur Verfügung,
von dem er weiß oder bei dem er ernsthaften Grund zu der Annahme hat, dass es für
eine der in Artikel 11 Absätze 3 und 5 genannten Straftaten zu begehen,
Straftaten werden mit Freiheitsstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von
maximal drei Jahre oder eine Geldstrafe der fünften Kategorie.
Neue Partner bei Meijers Canatan Rechtsanwälte
Am 07. Januar 2015 | In den Nachrichten | Von: K. Canatan
Ab dem 1. Januar 2015 begrüßt Meijers Canatan Advocaten zwei neue Partner, Clarice Stenger und Christian Visser. Beide waren seit mehreren Jahren mit unserer Firma verbunden, und die Zeit war reif für einen neuen Schritt. Für sie, aber auch für die Partnerschaft. Mit einer Partnerschaft von 4 Anwälten, 3 angestellten Anwälten (darunter 1 RAIO) und 3 Sekretärinnen verfügt unsere Kanzlei über ein solides Fundament im Strafrechtsgeschäft.
Anwälte (Büro) gesucht
Am 29. September 2014 | In den Nachrichten | Von: K. Canatan
Meijers Canatan Advocaten verfügt über Büroräume für einen oder zwei (eventuell auch mehr) Anwälte, die ihre eigene Kanzlei betreiben wollen.
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Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren
Am 03. November 2013 | In Strafsachen | Von: F.P. Slewe
Am 1. Oktober 2013 ist das Gesetz vom 28. Februar 2013 zur Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren (ABl. L 280 EU) in Kraft getreten (Bulletin der Gesetze und Verordnungen 2013, 85).
Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für das Dolmetschen und Übersetzen in Strafverfahren fest.
Aufsichtsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft
Am 02. November 2013 | In Strafsachen | Von: F.P. Slewe
Am 1. November 2013 trat das Gesetz vom 5. Juni 2013 zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates vom 23. Oktober 2009 über die Anwendung - zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft in Kraft (Amtsblatt 2013, 250).