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WOTS-Verfahren

Das Gesetz über die Übertragung der Vollstreckung von Strafurteilen (WOTS) regelt das Verfahren, nach dem niederländische Staatsangehörige (oder manchmal in den Niederlanden verwurzelte Personen) eine im Ausland verhängte Strafe in den Niederlanden verbüßen können. Dieses langwierige Verfahren beginnt mit einem Antrag in dem Land, in dem die Strafe verhängt wurde. Erst nachdem dieser Antrag in den Niederlanden bearbeitet worden ist, kann ein Anwalt etwas für Sie tun. In erster Linie dient dies nur der Informationsbeschaffung, es sei denn, die betreffende Person hat der niederländischen Botschaft oder dem Konsul eine andere Person als Kontaktperson angegeben. Nach der Überstellung in die Niederlande wird manchmal das so genannte Umwandlungsverfahren durchgeführt. Dies bedeutet, dass das niederländische Gericht das Urteil nach niederländischen Standards, aber unter Berücksichtigung internationaler Empfindlichkeiten umsetzen wird. Während des Umwandlungsverfahrens haben Sie Anspruch auf Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt. Bei Meijers Canatan Advocaten haben wir sehr viel Erfahrung mit diesen WOTS-Verfahren.

 

Die niederländische Regierung hat eine Broschüre mit relevanten Informationen für Häftlinge im Ausland herausgegeben. Sie finden die Broschüre unten:

Im Ausland verhaftet

 

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