Pro bono
Obwohl die Leute bei "pro bono" denken, dass jemand umsonst arbeitet, arbeiten unsere Anwälte natürlich nicht umsonst. Pro bono bedeutet in den Niederlanden also, dass der Staat die Kosten des Rechtsanwalts erstattet. Für Sie ist der Rechtsanwalt jedoch (fast) völlig kostenlos. Er oder sie wird Sie dann auf der Grundlage einer so genannten Addition unterstützen. Sie können sich für einen Zuschlag qualifizieren, wenn Ihr Einkommen sehr niedrig ist. Auf der Website des Legal Aid Board können Sie sehen, ob Sie Anspruch auf einen Zusatz haben. Auch wenn der Richter Ihre Untersuchungshaft angeordnet hat, haben Sie Anspruch auf einen zusätzlichen Anwalt. In diesem Fall wird Ihr Einkommen nicht berücksichtigt.
Ihr Anwalt wird Sie über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und den Antrag auf eine Ergänzung veranlassen. Sofern Ihre Untersuchungshaft nicht angeordnet wurde, schulden Sie immer einen eigenen Beitrag. Wir werden Ihnen den persönlichen Beitrag in Rechnung stellen.
Nicht für jeden Fall wird ein Zusatz ausgestellt, und unser Büro bearbeitet nicht alle Fälle auf der Grundlage eines Zusatzes. Wir werden Sie darüber informieren. Wenn Ihr Anwalt Ihnen nicht auf der Grundlage eines Zuschlags behilflich ist, erhalten Sie eine Rechnung je nach vereinbartem Stunden- oder Fallpauschalsatz.