Bild Bild Bild Bild Bild
Nach oben blättern

Nach oben

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Wenn die Entscheidung des höchsten niederländischen Gerichts (in der Regel der Oberste Gerichtshof) rechtskräftig geworden ist, ist es manchmal noch möglich, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das niederländische Verfahren oder die Verurteilung einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb von vier Monaten nach der Verurteilung durch das höchste niederländische Gericht eingereicht werden. Es kann nur die Verletzung von Rechten gerügt werden, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihren Protokollen genannt sind. Außerdem muss diese Beschwerde auch dem Gericht in dem niederländischen Verfahren zur Kenntnis gebracht worden sein.

 

Unser Büro kann auf diesem Gebiet eine respektable Erfolgsbilanz vorweisen. Vgl. z.B. Verletzungen des Anwesenheitsrechts und des Rechts auf freie Anwaltswahl durch den niederländischen Staat, Verletzung der Unschuldsvermutung und des Rechts, Zeugen zu befragen.

 

Wählen Sie Ihren Spezialisten:

  • Michael Berndsen
  • Schaltfläche "Jetzt anrufen