Bild Bild Bild Bild Bild
Nach oben blättern

Nach oben

Auslieferung und Kapitulation

Wenn sich eine Person in den Niederlanden aufhält, die einer Straftat verdächtigt wird oder in einem anderen Land eine Strafe verbüßt hat, kann der andere Staat die Auslieferung oder Übergabe dieser Person verlangen. Dies kann auch Personen mit niederländischer Staatsangehörigkeit betreffen, und in einigen Fällen wird die gesuchte Person bis zu ihrer möglichen Auslieferung oder Übergabe in Untersuchungshaft genommen. Niederländische Staatsangehörige werden nicht zur Verbüßung einer Strafe ausgeliefert.

Europäischer Haftbefehl
Wenn ein EU-Land nach einer Person sucht, stellt es einen Europäischen Haftbefehl aus.
Auf der Grundlage dieses Haftbefehls kann die gesuchte Person in den Niederlanden von jedem niederländischen Ermittlungsbeamten festgenommen werden.

Verhaftung und Anklageerhebung
Ab dem Zeitpunkt der Verhaftung hat die verhaftete Person das Recht auf einen Anwalt. Nach der Verhaftung wird die gesuchte Person angehört und anschließend häufig für maximal drei Tage in Gewahrsam genommen. Innerhalb der dreitägigen Frist wird die beschuldigte Person dem Staatsanwalt oder dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Anwalt ist anwesend und spricht im Namen des Beschuldigten.

Vor dem Staatsanwalt oder dem Untersuchungsrichter werden zwei Hauptfragen erörtert. Der Beschuldigte gibt an, ob er sich für das kurze oder das lange Verfahren entscheidet. Außerdem entscheidet der Staatsanwalt oder der Untersuchungsrichter, ob der Verdächtige länger inhaftiert werden soll.

Langes oder kurzes Verfahren
Entscheidet sich eine beschuldigte Person für das kurze Verfahren, findet nur eine kurze förmliche Anhörung statt. Die gesuchte Person wird dann innerhalb von 20 Tagen überstellt. Im langen Verfahren wird der Fall vom Gericht überprüft. Das Übergabeverfahren findet immer vor dem Bezirksgericht Amsterdam statt. Das Gericht prüft, ob die Formalitäten eingehalten wurden, und berücksichtigt auch die Haftbedingungen in dem Land, das den Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat.

Aussetzung
Neben der Wahl zwischen dem langen und dem kurzen Verfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft auch, ob die gesuchte Person länger in Haft gehalten wird. Ist der Staatsanwalt der Ansicht, dass die Fluchtgefahr gering ist, kann er die Untersuchungshaft der gesuchten Person aussetzen. Dabei prüft der Staatsanwalt die persönlichen Umstände der gesuchten Person. Die folgenden Faktoren sind wichtig: Lebenssituation, Beschäftigung und Familienzusammensetzung. Es ist wichtig, dass die beschuldigte Person oder ihre Familie dem Rechtsanwalt so bald wie möglich Unterlagen vorlegt, aus denen der Stand der Dinge in diesen Bereichen hervorgeht.

Anwälte
Die Anwälte unserer Kanzlei sind auf das Auslieferungs- und Überstellungsrecht spezialisiert. Wir ziehen regelmäßig Anwälte aus anderen Ländern in das Verfahren ein, um eine gemeinsame Verteidigungsstrategie festzulegen oder die Überstellung des Mandanten zu überwachen.

 

Wählen Sie Ihren Spezialisten:

Schaltfläche "Jetzt anrufen