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04

feb
2015

In Aktuelle
Angelegenheiten Rechtsberatung
Strafsachen

Von - K. Canatan

Growshop unter Strafe

Am 04. Februar 2015 | Aktuelle Themen, Rechtsberatung, Strafsachen | Von - K. Canatan

Am 1. März 2015 tritt eine Änderung des Opiumgesetzes in Kraft, die den Betrieb eines Growshops grundsätzlich unter Strafe stellt. Es wird eine neue Bestimmung (Art. 11a) geben, die die Beihilfe zum illegalen Hanfanbau unter Strafe stellt. Nachstehend finden Sie den Text des neuen Gesetzesartikels:

 

Art. 11a Opiumgesetz
Jede Person, die Stoffe oder Gegenstände vorbereitet, bearbeitet, verarbeitet oder verkauft
bietet, verkauft, liefert, stellt bereit, transportiert, fertigt oder sorgt für
über Transportmittel, Räumlichkeiten, Geldmittel oder andere Transportmittel verfügt.
hat Zahlungsmittel oder Daten zur Verfügung,
von dem er weiß oder bei dem er ernsthaften Grund zu der Annahme hat, dass es für
eine der in Artikel 11 Absätze 3 und 5 genannten Straftaten zu begehen,
Straftaten werden mit Freiheitsstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von
maximal drei Jahre oder eine Geldstrafe der fünften Kategorie.

 

Im Klartext heißt das für die Growshops - kurz gesagt -, dass das Anbieten oder Verkaufen von Objekten, die für den professionellen oder kommerziellen Hanfanbau bestimmt sind, nicht mehr erlaubt ist. Auch wenn es nicht darum geht, den professionellen Anbau zu ermöglichen, sondern um den Anbau von 500 Gramm Hanf, 200 Hanfpflanzen oder 500 Einheiten weicher Drogen, fällt dies unter die neue Strafbestimmung. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, Verdächtige bei Verdacht auf Verletzung dieses Gesetzesartikels in Untersuchungshaft zu nehmen, so dass dies auch für Besitzer von grow-hope und ihre Mitarbeiter gilt.

 

Müssen jetzt alle Growshops schließen? Das scheint der Fall zu sein, obwohl es nicht strafbar ist, wenn es darum geht, den Eigenanbau zu erleichtern. Die Staatsanwaltschaft wird zwar beweisen müssen, dass es sich um die Erleichterung des professionellen Anbaus handelt, aber die Folgen können für die Growshops schon jetzt sehr drastisch sein. Denn dies wird sich erst nach einem (oft langwierigen) Strafverfahren zeigen, während vorher Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Verhaftungen stattgefunden haben können. Wenn ein Growshop oder sein Besitzer freigesprochen wurde, ist der Schaden oft schon irreparabel. Übrigens ist die Kriminalisierung nicht nur für Growshops gedacht.

 

Wenn Sie Besitzer einer Anbaupflanze sind und über die Folgen der neuen Gesetzgebung besorgt sind, können Sie sich gerne an unser Büro wenden, um sich beraten zu lassen (020-6383606). Mit einem guten Aktionsplan können Sie mögliche kriminelle Eingriffe verhindern.

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