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Strafrechtliche Fälle

10

Mrz
2019

In Strafsachen

Von - F.P. Slewe

Gesetz über Computerkriminalität III

Am 10. März 2019 | In Strafsachen | Von - F.P. Slewe

Das Gesetz über Computerkriminalität III trat am 1. März 2019 in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die rechtlichen Instrumente für die Untersuchung und Verfolgung von Computerkriminalität zu stärken.

Zusammengefasst enthält das Gesetz die folgenden Änderungen:

  • Es wird eine neue Befugnis für die benannten Ermittlungsbeamten geschaffen, unter bestimmten Bedingungen heimlich in ein automatisiertes Werk einzudringen, das von einem Verdächtigen aus der Ferne benutzt wird, um bestimmte Ermittlungshandlungen durchzuführen (Artikel 126nba, 126uba und 126zpa Sv (neu)).
  • Anpassung der Vorschriften über die Befugnis der Staatsanwaltschaft, mit Genehmigung des Untersuchungsrichters anzuordnen, dass Daten im Internet nicht zugänglich gemacht werden dürfen (Art. 54a Strafgesetzbuch in Verbindung mit Art. 125p Strafgesetzbuch (neu)).
  • Die unrechtmäßige Übernahme von nicht-öffentlichen Daten und die Beschaffung, der Besitz oder die Weitergabe von nicht-öffentlichen Daten, die durch Verbrechen erlangt wurden ("Empfangen" von Daten), ist strafbar (Artikel 138c und 139g Strafgesetzbuch (neu)).
  • Ausweitung des Straftatbestands der Verführung Minderjähriger zu Unzucht und Körperpflege. Auch die Verführung so genannter "lokpubers" zur Unzucht und zum "Grooming" wird unter Strafe gestellt (Art. 248a und 248e Strafgesetzbuch (neu)). Dem Gesetzgeber zufolge ist ein "Lokpuber" ein Polizeibeamter, der vorgibt, minderjährig oder ein Kind unter sechzehn Jahren zu sein. Nach Ansicht des Gesetzgebers können diesbezügliche Bürgerinitiativen jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
  • Kommerzieller Online-Betrug ist strafbar (Art. 326d des Strafgesetzbuches (neu)). Damit besteht die Möglichkeit, strafrechtlich gegen Personen vorzugehen, die einen Beruf oder die Gewohnheit haben, Waren oder Dienstleistungen im Internet anzubieten, ohne die Absicht zu haben, die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich bereitzustellen.
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