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Pflege

Unter Grooming versteht man die Annäherung an und den Kontakt mit Kindern mit dem Ziel, sexuelle Kontakte zu ermöglichen. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person verdächtigt werden, sich zu pflegen, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich des Grooming. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.


Grooming ist nach Art. 248e des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 248e
Eine Person, die mittels eines automatisierten Werkes oder unter Verwendung eines Kommunikationsdienstes eine Begegnung mit einer Person, von der sie weiß oder bei der sie den begründeten Verdacht hat, dass sie das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, vorschlägt, um mit dieser Person Unzucht zu treiben oder sich ein Bild von einem sexuellen Verhalten zu machen, an dem diese Person beteiligt ist, wird, wenn sie eine Handlung begeht, die auf diese Begegnung abzielt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.

 

Strafe für Körperpflege

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für die Körperpflege erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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