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Rechtsberatung

11

Okt
2019

In Rechtsberatung
Strafsachen
Häufig gestellte Fragen

Von - K. Canatan

Wie läuft ein Polizeiverhör?

Am 11. Oktober 2019 | In der Rechtsberatung, Strafsachen, Häufig gestellte Fragen | Von - K. Canatan

Wenn Sie von der Polizei verhört werden, hat das natürlich einen Grund. Das kann daran liegen, dass Sie als Zeuge, aber auch als Verdächtiger identifiziert wurden. In diesem Blog geht es darum, wie ein Verhör mit der Polizei abläuft. In den meisten Fällen erhalten Sie vor der Vernehmung einen Brief mit einer Einladung zur Vernehmung. Manchmal sagt sie Ihnen auch, wessen Sie verdächtigt werden und ob die Polizei beabsichtigt, Sie zu verhaften. Sie können auch befragt werden, nachdem Sie bereits von der Polizei verhaftet worden sind.

Zu Beginn des Verhörs geht die Polizei Ihre Personalien durch, weist Sie auf Ihre Rechte hin (siehe unten) und informiert Sie darüber, wessen Sie verdächtigt werden. Ein Verhör besteht oft aus zwei Teilen, nämlich einem "sozialen Verhör" und einem "fallbezogenen Verhör". Bei der sozialen Befragung geht es um Ihre persönlichen Umstände wie Ihre Beziehung, Ihr Zuhause, Ihre Arbeit, Ihr Einkommen usw. Der wichtigste Grund dafür ist, dass der Staatsanwalt und/oder der Richter dies berücksichtigen können. Die fallbasierte Befragung betrifft den Verdacht selbst. Die Fragen mögen sowohl während des Sozialverhörs als auch während des fallbezogenen Verhörs unschuldig erscheinen, aber die Antworten können Sie trotzdem belasten. Die bloße Erwähnung Ihrer Telefonnummer kann z.B. dazu führen, dass die Polizei Sie mit der Polizei in Verbindung bringt (sms/ Whatsapp-Gespräche). Eine fallweise Befragung hat oft eine bestimmte Struktur. Die Fragen werden so gestellt, dass frühere Antworten Ihnen später im Interview Probleme bereiten können. Die Polizei hat bereits einige Nachforschungen angestellt, bevor Sie verhört werden, und Sie könnten damit konfrontiert werden. Es kann sein, dass Sie manchmal bei einer Lüge ertappt werden, weil Sie nicht wissen, was die Polizei bereits weiß. Nehmen wir zum Beispiel an, Sie leugnen, dass Sie an einem bestimmten Tag irgendwo gewesen sind, aber die Polizei hat Videoaufnahmen von Ihnen, dann kann sich das gegen Sie wenden. Nachweisbare Lügen können in Strafverfahren als Beweismittel gegen Sie verwendet werden.

Nun ist es nicht so, dass Sie sich erklären müssen, denn als Verdächtiger haben Sie das Recht zu schweigen (das Recht zu schweigen). Und, nicht unwichtig, Sie haben das Recht, sich bei der Vernehmung von einem Anwalt unterstützen zu lassen (das Recht, gehört zu werden). Sie können sich vor der Vernehmung mit dem Rechtsanwalt beraten, er wird Sie beraten (Beratungshilfe). Der Anwalt kann zu Beginn und am Ende des Verhörs Bemerkungen machen und Ihnen auch Fragen stellen. Während des Verhörs kann der Anwalt auch darauf hinweisen, dass Sie bestimmte Fragen nicht verstehen. Der Anwalt wird dafür sorgen, dass Sie nicht zu stark unter Druck gesetzt werden, um nicht entlassen zu werden (kein Druck). Sie haben auch das Recht auf mindestens eine Auszeit, um in der Zwischenzeit Ihren Anwalt zu konsultieren. In der Regel ist dies öfter erlaubt. Der Anwalt wird auch dafür sorgen, dass Ihre Erklärung gut zu Papier gebracht wird. Darüber hinaus bietet die europäische Rechtsprechung dem Anwalt noch mehr Möglichkeiten, dem Beschuldigten bei der Vernehmung zu helfen. Zum Beispiel, wenn der Verdächtige schweigen will, sich aber dennoch zu einer Aussage verleiten lässt. Der Anwalt kann dann erneut zum Schweigen raten. Künftig wird es notwendig sein, genau zu klären, wo die Grenzen liegen.

Der Anwalt allein darf die Vernehmung nicht stören. Wenn dies zu einem Konflikt mit den verhörenden Beamten führt, kann der Anwalt von der Vernehmung ausgeschlossen werden. Das Verhör darf nicht fortgesetzt werden, es sei denn, Sie verzichten auf das Recht auf Beistand oder Sie stimmen der Unterstützung durch einen anderen Anwalt zu.

Wenn Sie einen Brief zur Befragung durch die Polizei erhalten haben und die Unterstützung eines Anwalts wünschen, kontaktieren Sie uns bitte (020-6383606), um einen Termin mit einem unserer Anwälte zu vereinbaren.

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