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Sturmangriff

Körperverletzung bedeutet, dass jemand gezwungen wird, eine unzüchtige Handlung zu begehen oder sich einer solchen zu unterziehen. Häufig kommt es zu unerwünschten Berührungen oder Berührungen der Genitalien. Auch das Küssen unter Zwang fällt unter sexuelle Nötigung. Der große Unterschied zur Vergewaltigung besteht darin, dass eine Vergewaltigung ein Eindringen in den Körper ist und kein Angriff. Allein das Küssen unter Zwang ist keine Vergewaltigung mehr, sondern kann eine unzüchtige Handlung sein. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person des sexuellen Übergriffs verdächtigt werden, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Fällen von Körperverletzung. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Körperverletzung ist nach Art. 246 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 246
Jede Person, die eine Person durch Gewalt oder andere Tatsachen oder Androhung von Gewalt oder andere Tatsachen dazu zwingt, Unzucht zu treiben oder Unzucht zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren oder mit einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wenn sie sich des tatsächlichen Angriffs auf die Ehre schuldig macht.

 

Strafe für Körperverletzung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe ein Mensch für Körperverletzung zu erwarten hat, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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