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Hilfe

Heilen ist der absichtliche Kauf, Besitz oder Transfer einer Ware, wenn man weiß, dass die Ware aus einem von einem anderen begangenen Verbrechen stammt. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, verdächtigt wird, unter die Knie gezwungen worden zu sein, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich von Fällen mit gestohlenen Gütern. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Heilen ist nach Art. 416 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 416
Bei Vorsatz ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder eine Geldstrafe der fünften Kategorie:
a. derjenige, der einen Vermögenswert erwirbt, besitzt oder überträgt oder ein persönliches Recht oder ein dingliches Recht an einem Vermögenswert begründet oder überträgt, während er zum Zeitpunkt des Erwerbs oder des Besitzes des Vermögenswertes oder der Begründung des Rechts wusste, dass der Vermögenswert durch eine Straftat erworben wurde;
b. derjenige, der zum Zwecke der Gewinnerzielung vorsätzlich aus einer Straftat stammende Vermögensgegenstände besitzt oder überträgt oder ein persönliches Recht oder ein dingliches Recht an aus einer Straftat stammenden Vermögensgegenständen überträgt.
2. Dieselbe Strafe wird gegen jede Person verhängt, die vorsätzlich die Erträge aus Vermögensgegenständen, die durch Verbrechen erlangt wurden, ausnutzt.

 

Strafe für den Empfang gestohlener Güter

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe ein Mensch erwarten kann, wenn er geheilt wird, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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