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Häufig gestellte Fragen

09

aug
2012

In Häufig gestellte Fragen

Von - K. Canatan

Verhaftet und dann?

Am 09. August 2012 | In Häufig gestellten Fragen | Von - K. Canatan

Nach einer Verhaftung durch die Polizei kommt viel auf einen zu. Sie können verhört, verhaftet, inhaftiert und inhaftiert werden. In all diesen Fällen bedeutet dies Freiheitsentzug.

Die ersten 3 oder 6 Tage der Versicherung werden von den Justizbehörden angeordnet. Innerhalb von 3 Tagen und spätestens 15 Stunden werden Sie jedoch einem Richter vorgeführt, der Ihre Freilassung anordnen kann. Nach Abschluss der Versicherung obliegt es den Richtern zu entscheiden, ob Sie länger in Gewahrsam bleiben oder freigelassen werden können.

Die Haftdauer darf 14 Tage nicht überschreiten, kann jedoch mit einer Haftstrafe von bis zu 90 Tagen verbunden werden. Innerhalb dieser 90 Tage wird es eine öffentliche Anhörung geben müssen. Wenn die Untersuchung in Ihrem Fall noch nicht abgeschlossen ist, kann dies auch eine so genannte Pro-forma-Anhörung sein. Auch in diesem Fall kann die Inhaftierung fortgesetzt werden. Alle 90 Tage muss eine Anhörung folgen, bis der Fall in der Sache diskutiert und entschieden ist.

Wenn Sie festgenommen werden, haben Sie sofort Anspruch auf (kostenlosen) Rechtsbeistand durch einen Anwalt, und zwar noch vor dem ersten Polizeiverhör. Verzichten Sie niemals auf dieses Recht. Sagen Sie uns sofort, dass Sie einen Anwalt aus unserem Büro wünschen, dann ist die Polizei verpflichtet, dies weiterzugeben. Ihr Anwalt kann Sie informieren, beraten und unterstützen.

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