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Häufig gestellte Fragen

10

aug
2012

In Häufig gestellte Fragen

Von - K. Canatan

Was ist eine Überweisung an den Untersuchungsrichter?

Am 10. August 2012 | In häufig gestellten Fragen | Von - K. Canatan

Wenn ein Angeklagter vom Staatsanwalt versichert wurde und der Staatsanwalt nach Ablauf der Versicherungszeit der Ansicht ist, dass der Angeklagte länger in Haft gehalten werden sollte, wird er den Untersuchungsrichter bitten, eine Haftanordnung zu erlassen.

Der Untersuchungsrichter wird dann den Angeklagten in Anwesenheit seines Anwalts und möglicherweise des Staatsanwalts anhören. Der Untersuchungsrichter prüft, ob ein Verdacht besteht, für den eine Inhaftierung zulässig ist, ob ausreichende Beweise vorgelegt wurden und ob es auch Gründe für die Inhaftierung eines Verdächtigen gibt. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn es sich um eine sehr schwere Straftat handelt, wenn die Polizei noch Ermittlungen durchführen muss, die vom Verdächtigen frustriert sein könnten, oder wenn die Gefahr besteht, dass der Verdächtige eine weitere Straftat begeht. Letzteres lässt sich unter anderem aus der Gerichtsdokumentation ("Strafregister") eines Verdächtigen ableiten.

Gibt der Untersuchungsrichter dem Antrag des Staatsanwalts statt, erlässt er eine Haftanordnung, mit der die Untersuchungshaft beginnt. Die Inhaftierung beträgt maximal 14 Tage. Der Angeklagte wird dann in ein Gefangenenlager gebracht. Auf Antrag der beschuldigten Person oder auch nicht kann der Untersuchungsrichter auch die Inhaftierung anordnen und gleichzeitig aussetzen, mit der Begründung, dass die persönlichen Interessen der beschuldigten Person im Falle einer Inhaftierung ernsthaft beeinträchtigt würden. Der Verdächtige muss dann Bedingungen erfüllen, die vom Untersuchungsrichter während der Suspendierung festgelegt werden, darunter in jedem Fall die Bedingung, dass er sich während der Suspendierung keiner Straftat schuldig gemacht hat.

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