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Nachrichten

16

November
2017

In Nachrichten

Von - Tom Gijsberts

RSJ: Wegen Bedrohung außerhalb des Terroristenbezirks Vught inhaftiert.

Am 16. November 2017 | In den Nachrichten | Von - Tom Gijsberts

Der Berufungsausschuss des Rates für Strafrechtspflege und Jugendschutz (RSJ) entschied diese Woche, dass ein Häftling aus der Abteilung für Terroristen in Vught ausreisen darf, weil seine Sicherheit dort nicht ausreichend gewährleistet ist.

Der Häftling hatte die Verlegung in eine andere Einrichtung beantragt, weil er von seinen Mithäftlingen auf dem Luftwaffenstützpunkt ständig bedroht wurde. Dieser Antrag wurde von der Auswahlbeauftragten abgelehnt. Nachdem der Häftling gegen diese Ablehnung Berufung eingelegt hatte, entschied der Berufungsausschuss, dass festgestellt worden war, dass er während seiner Haft in der Abteilung für Terroristen ernsthaft bedroht worden war. Der Berufungsausschuss inspizierte auch das Gelände der Terroristensektion aus der Luft und entschied, dass die niedrige Umzäunung, die die Häftlinge während der Ausstrahlung trennen mussten, nicht ausreichte, um gefährliche Situationen zu verhindern.

Der Berufungsausschuss urteilte, dass es in diesem Zustand nicht angemessen sei, dass der Gefangene in der Terroristenabteilung bleibt, und entschied daher, dass er in eine andere Strafanstalt verlegt werden sollte.

Es ist das erste Mal, dass ein Häftling aufgrund der bedrohlichen Situation den Terroristenabschnitt verlassen darf. Diese Entscheidung erfolgt kurz nach einem Bericht von Amnesty International, in dem festgestellt wird, dass die Menschenrechte in der Terroristensektion systematisch verletzt werden.

Der Häftling wurde von Herrn T.W. Gijsberts unterstützt.

 

 

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