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Anmerkungen

02

Sep
2012

Im Kommentar

Von - G. Meijers

Das öffentliche Interesse

Am 02. September 2012 | Im Kommentar | Von - G. Meijers

Kürzlich las ich in einer Zeitschrift für Juristen die Behauptung, dass mein Mitbruder in Amsterdam, Herr A. Moszkowicz, keine Integrität hätte. Moszkowicz, so der Chefredakteur dieses Magazins, einer von Cleve, habe sich angeblich an den Grundwerten der Anwaltschaft vergriffen, indem er im Namen seines Mandanten Wilders eine Klage einreichte. Darüber hinaus soll Moszkowicz nach Ansicht des Chefredakteurs nicht über ausreichendes Fachwissen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts verfügen, um solche Verfahren durchzuführen. Was zeigen würde, dass Moszkowicz kein Experte war, wird nicht erwähnt.

Ich weiß nicht, ob Moszkowicz auf dem Gebiet des Verfassungsrechts kompetent genug ist oder nicht und ob er gegebenenfalls ausreichend beraten worden ist. Ich bin selbst kein Experte, und deshalb kann ich das (genau wie van Kleef) nicht beurteilen. Ich weiß jedoch etwas über die Grundwerte des Anwaltsberufs. Einer dieser Kernwerte ist, dass der Anwalt in erster Linie voreingenommen ist. Als Anwalt wird er sich auch voll und ganz für Standpunkte einsetzen müssen, die er nicht teilt und die vielleicht nicht so offensichtlich sind. Dies hat nichts mit mangelnder Integrität zu tun, ganz im Gegenteil. Ein Anwalt muss den Standpunkt seines Mandanten verteidigen. Andere Interessen, einschließlich des öffentlichen Interesses, darf er nur begrenzt berücksichtigen.

Dies gilt nicht für Mitglieder der Justiz und der Staatsanwaltschaft, die im öffentlichen Interesse handeln und entscheiden sollten.
Leider muss ich mit einer gewissen Regelmäßigkeit feststellen, dass dies nicht der Fall ist.

In meiner eigenen Praxis sehe ich jetzt zum Beispiel das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im so genannten Okura-Fall, einen Versuch, einen bekannten serbischen Kriminellen zu liquidieren. Das Berufungsgericht sprach den Angeklagten, der vom Gericht zu acht Jahren verurteilt worden war, von allen Anklagepunkten frei. Der Staatsanwalt unterschrieb die Kassation, bevor er das Urteil überhaupt lesen konnte, und gab auch eine entsprechende Pressemitteilung heraus. Später wurde eine zweite Pressemitteilung herausgegeben, die besagte, dass und warum die Kassation fortgesetzt wurde. Inzwischen wurde ich mit der rechtlichen Grundlage dieser Kassation konfrontiert. Es handelt sich um vierzehn Seiten Text, dreizehneinhalb davon bestehen aus einer Wiederholung der Argumentation der Staatsanwaltschaft in der Berufung ("napleiten", einer der kleineren Schrecken des Strafrechts).

Der halbseitige Text, den die Beschwerde enthalten sollte, ist blanker, juristischer Unsinn.
Wertvolle Zeit des Beraters und der Richter des Obersten Gerichtshofs wird durch diese muskulöse Zurschaustellung verschwendet, die einzig und allein dazu dient, die Öffentlichkeit durch die Zeitung darüber zu informieren, dass die Staatsanwaltschaft entschlossen gegen die Yugo-Mafia vorgeht. Dies hat nichts mit dem öffentlichen Interesse zu tun.

Wenn die Staatsanwaltschaft zu einer gerechtfertigten Entscheidung kommt, will sie manchmal der Richter sein, der den Dingen einen Strich durch die Rechnung macht. Ein ergreifendes Beispiel dafür ist die so genannte "Sauger-Klage" gegen meinen Breda-Mitbruder Eric Thomas. Herr Thomas soll bei der Vernehmung eines Polizisten im Buero des Untersuchungsrichters das Wort "Sauger" gesagt haben. Der Mann erstattete eine Beleidigungsmeldung, aber der Staatsanwalt wollte keine Anklage erheben. Der gequälte Polizist wandte sich dann an das Gericht mit der Bitte, die Anklage anzuordnen. Das Berufungsgericht in 's Hertogenbosch stimmte dem Polizisten zu, mit dem Ergebnis, dass sich bald drei Richter mit diesem hoffnungslosen Fall befassen müssen, was von der Staatsanwaltschaft selbst nicht gewollt war. Eine Entscheidung von drei Ratsmitgliedern, die nicht im öffentlichen Interesse liegt und zumindest als "dumm" bezeichnet werden kann.

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