Strafrechtliche Fälle
Beweisanordnung
Am 30. Juni 2013 | In Strafsachen | Von - F.P. Slewe
Am 1. Juli 2013 tritt das Gesetz vom 13. Dezember 2012 über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen (ABl. EU L 350) des Rahmenbeschlusses 2008/978/JI des Rates der Europäischen Union in Kraft (Bulletin der Rechtsakte und Beschlüsse 2013, 10).
Zweck der Europäischen Beweisanordnung ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf dem Gebiet der Erlangung und Übermittlung von Sachen, Schriftstücken oder Daten, die Beweismittel in Strafverfahren darstellen können, zu erleichtern und zu beschleunigen. Werden im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung Beweise in einem anderen Mitgliedstaat gefunden, so ist die Zusammenarbeit dieses anderen Mitgliedstaats erforderlich, um die Sachen oder Daten zu erlangen.