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Vergewaltigung

Vergewaltigung ist die Anwendung von Gewalt oder anderen Mitteln, um jemanden zu Handlungen zu zwingen, die (teilweise) aus sexuellem Eindringen in den Körper bestehen. Sie betrifft jedes Eindringen in den Körper mit sexueller Absicht. Es muss Gewalt oder Gewaltandrohung geben, aber man kann auch an psychischen Druck auf das Opfer denken. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, der Vergewaltigung verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich moralischer Fälle. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Vergewaltigung ist nach Artikel 242 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 242
Jede Person, die eine Person durch Gewalt oder eine andere Tatsache oder die Androhung von Gewalt oder einer anderen Tatsache dazu zwingt, sich Handlungen zu unterziehen, die aus dem sexuellen Eindringen in den Körper bestehen oder teilweise daraus bestehen, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwölf Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie wegen Vergewaltigung bestraft.

 

Strafe für Vergewaltigung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Vergewaltigung erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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