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Kinderpornographie

Kinderpornographie ist Pornographie, in der Minderjährige gezeigt werden. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, der Kinderpornographie verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, darunter auch von Fällen von Kinderpornographie. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Kinderpornographie ist nach Artikel 240b des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 240b
1. Mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder mit einer Geldstrafe der fünften Kategorie wird bestraft, wer eine Person, die ein Bild - oder einen Datenträger mit einem Bild - einer sexuellen Handlung, an der eine Person, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beteiligt ist oder beteiligt zu sein scheint, reproduziert, verbreitet, anbietet, öffentlich ausstellt, herstellt, einführt, ausführt, erwirbt, besitzt oder Zugang zu einem Bild - oder einem Datenträger mit einem Bild - gewährt, mittels eines automatisierten Werkes oder mittels eines Kommunikationsdienstes.
2. Eine Person, die die Begehung einer der im ersten Absatz beschriebenen Straftaten zu einem Beruf oder einer Gewohnheit macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.

 

Bestrafung für Kinderpornographie

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Kinderpornographie erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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