Bild Bild Bild Bild Bild
Nach oben blättern

Nach oben

Entführung

Bei einer Entführung, auch Kidnapping genannt, wird jemand - gegen seinen Willen - an einen unbekannten Ort gebracht, um Lösegeld zu erpressen. In der Regel wird jemand aus seiner gewohnten Umgebung an einen unbekannten Ort gebracht. Das Verbringen eines Kindes auf Anordnung eines Elternteils wird auch als Entführung bezeichnet. Dies wird Kindesentführung genannt. Wenn Sie oder eine Ihnen nahe stehende Person unter Entführungsverdacht stehen, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Entführungsfällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Entführung ist nach Artikel 282 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 282
1. Eine Person, die eine Person vorsätzlich oder unrechtmäßig ihrer Freiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens acht Jahren oder mit einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
2. Führt die Straftat zu einer schweren Körperverletzung, wird der Schuldige mit einer Freiheitsstrafe von höchstens neun Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
3. Verursacht die Straftat den Tod, wird er mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 12 Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
4. Die in diesem Artikel vorgesehenen Strafen gelten auch für jede Person, die eine Person vorsätzlich ihrer Freiheit beraubt.

 

Strafe für Entführung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe ein Mensch für eine Entführung erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

Wählen Sie Ihren Spezialisten:

Schaltfläche "Jetzt anrufen