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Geisel

Geiselnahme ist die Inhaftierung oder Inhaftierung einer Person als "Sicherheit", um bestimmte Dinge durch diese Person oder andere zu erreichen oder um sicherzustellen, dass Vereinbarungen eingehalten werden. Wenn Sie oder eine Ihnen nahe stehende Person verdächtigt werden, als Geisel gehalten zu werden, ist es wichtig, einen sachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Geiselnahmen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Geiselnahme ist nach Artikel 282a des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 282a
1. Eine Person, die eine Person vorsätzlich ihrer Freiheit beraubt oder missbräuchlich ihrer Freiheit beraubt, mit der Absicht, eine andere Person zu etwas zu zwingen oder etwas nicht zu tun, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens fünfzehn Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
2. Führt die Straftat zum Tod, wird er mit lebenslanger Haft oder einer zeitweiligen Strafe von höchstens dreißig Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
3. Der vierte Absatz von Artikel 282 findet Anwendung

 

Strafe für Geiselnahme

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe ein Mensch für eine Geiselnahme erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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