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Geldwäscherei

Geldwäsche ist das absichtliche Verbergen oder Verstecken eines Gegenstandes, z.B. eines Geldbetrages, wenn man weiß, dass der Gegenstand aus einem Verbrechen stammt. Wenn Sie oder jemand in Ihrer Umgebung unter Geldwäscheverdacht stehen, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Geldwäschefällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Geldwäsche ist nach Artikel 420bis des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 420a

1. Wer sich der Geldwäsche schuldig gemacht hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft:

a. derjenige, der die tatsächliche Art, Herkunft, Lage, Entfremdung oder Verlagerung eines Gegenstandes verbirgt oder verheimlicht, oder derjenige, der Anspruch auf einen Gegenstand hat oder dessen Besitz verbirgt oder verheimlicht, während er weiss, dass der Gegenstand - direkt oder indirekt - aus einem Verbrechen stammt;

b. die Person, die einen Gegenstand erwirbt, besitzt, überträgt oder umwandelt oder einen Gegenstand benutzt, obwohl sie weiss, dass der Gegenstand - direkt oder indirekt - aus einem Verbrechen stammt.

2. Unter Objekten werden alle Güter und alle Eigentumsrechte verstanden.

 

Strafe für Geldwäscherei

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Geldwäsche erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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