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Veruntreuung

Veruntreuung ist die unrechtmäßige Aneignung eines Gutes, das einem anderen gehört und das man bereits in seinem Besitz hat. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, der Veruntreuung verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Unterschlagungsfällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Veruntreuung ist nach Art. 321 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 321
Eine Person, die vorsätzlich Eigentum, das ganz oder teilweise einer anderen Person gehört und das sie auf andere Weise als durch ein Vergehen besitzt, veruntreut, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie wegen Veruntreuung bestraft.

 

Strafe für Veruntreuung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Veruntreuung erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Angeklagten, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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