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Diebstahl

Unter Diebstahl (Stehlen) versteht man das Wegnehmen von Hab und Gut eines anderen, ohne die Erlaubnis dazu zu haben und mit dem Ziel, es sich anzueignen. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, des Diebstahls verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Diebstahlfällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Diebstahl ist nach Artikel 310 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 310
Wer einer anderen Person Eigentum ganz oder teilweise in der Absicht entzieht, es zu unterschlagen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie wegen Diebstahls bestraft.

 

Strafe für Diebstahl

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Diebstahl erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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