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Erpressung

Erpressung bedeutet, eine Person durch Gewalt oder Androhung von Gewalt zu zwingen, einen Vermögenswert herauszugeben, eine Schuld zu übernehmen oder eine Schuld zu annullieren, Daten zur Verfügung zu stellen mit dem letztendlichen Ziel, sich selbst oder einer anderen Person einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, der Erpressung verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Erpressungsfällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Erpressung ist nach Art. 317 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 317
1. Wer in der Absicht, sich oder einer anderen Person durch Gewalt oder Androhung von Gewalt einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber sich selbst oder einer anderen Person zu verschaffen, eine Person zwingt, entweder ein dieser Person oder einem Dritten gehörendes Vermögen ganz oder teilweise herauszugeben, eine Schuld zu begleichen oder eine Schuld zu tilgen oder Informationen zur Verfügung zu stellen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu neun Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie wegen Erpressung bestraft.
2. Dieselbe Strafe wird gegen jede Person verhängt, die den in Absatz 1 genannten Zwang durch die Drohung ausübt, dass mittels automatisierter Arbeit gespeicherte Daten unbrauchbar oder unzugänglich gemacht oder gelöscht werden.
3. Die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 des Artikels 312 finden auf diese Straftat Anwendung.

 

Strafe für Erpressung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Erpressung erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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