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Verlassene Unfallstelle

Einer Person, die in einen Verkehrsunfall verwickelt ist oder deren Verhalten einen Verkehrsunfall verursacht hat, ist es verboten, die Unfallstelle zu verlassen, wenn sie weiß oder vermuten sollte, dass bei diesem Verkehrsunfall jemand getötet, verletzt oder hilflos zurückgelassen wurde. Auch darf eine Person die Unfallstelle nicht verlassen, wenn ihre Identität nicht bekannt gegeben wurde. Dies hat natürlich mit der Möglichkeit zu tun, die Person, die den Unfall verursacht hat, für den Schaden haftbar zu machen. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, verdächtigt wird, die Unfallstelle zu verlassen, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Verkehrssachen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Das Verlassen der Unfallstelle ist nach Art. 7 des Strassenverkehrsgesetzes strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 7
1. Der Person, die in einen Verkehrsunfall verwickelt ist oder deren Verhalten einen Verkehrsunfall verursacht hat, ist es untersagt, die Unfallstelle zu verlassen, wenn
a. bei diesem Unfall nach bestem Wissen und Gewissen eine andere Person getötet oder eine andere Person verletzt oder geschädigt wurde;
b. als Folge davon nach bestem Wissen und Gewissen eine andere bei diesem Unfall verletzte Person hilflos zurückbleibt.
2. Der erste Absatz, einleitende Worte und Teil a, gilt nicht für die Person, die an der Unfallstelle ordnungsgemäß die Möglichkeit hatte, ihre Identität und, soweit sie ein Kraftfahrzeug fuhr, auch die Identität dieses Kraftfahrzeugs festzustellen.

 

Strafe für das Verlassen des Ortes eines Verkehrsunfalls

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für das Verlassen der Unfallstelle zu erwarten hat, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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