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Stalking

Stalking ist die vorsätzliche Belästigung einer Person, die ihre Privatsphäre verletzt. Stalking wird im Gesetz als Stalking bezeichnet. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person des Stalkings verdächtigt werden, ist es wichtig, einen professionellen Anwalt zu beauftragen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung im Umgang mit Strafsachen, einschließlich Stalking-Fällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Unterstützung und Beratung.

 

Stalking ist nach Art. 285b des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 285b
Wer rechtswidrig und systematisch vorsätzlich die Privatsphäre einer anderen Person verletzt, um diese Person zu zwingen, etwas zu tun, zu unterlassen, zu dulden oder zu erschrecken, wird als der Belästigung schuldig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.

 

Strafe für Stalking

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Stalking zu erwarten hat, aber diese Frage kann nie einfach so beantwortet werden. Die Strafzumessung ist eine individuelle Aufgabe. Bei einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung des möglichen Strafmaßes abgeben, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Richter obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle-Lelystad, den Gerichten von Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden sowie dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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