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Mord (inkl. Liquidationen)

Mord ist die vorsätzliche Tötung eines anderen. Mord ist daher eines der schwersten Verbrechen in unserem Strafgesetzbuch. Mord ist daher auch mit der höchsten Höchststrafe, der lebenslangen Haft, bedroht. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, des Mordes verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Kriminalfällen, einschließlich Mordfällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Mord ist nach Artikel 289 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 289
Wer vorsätzlich und mit Vorsatz einem anderen das Leben entzieht, wird als des Mordes schuldig mit lebenslanger Haft oder zeitweiliger Freiheitsstrafe bis zu dreißig Jahren oder mit einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.

 

Strafe für Mord

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Mord erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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