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Tod durch Schuld

Der Tod durch Schuld wird auf den Tod eines anderen geschoben. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, des schuldhaften Todes verdächtigt werden, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung im Umgang mit Strafsachen, einschließlich Fällen von Tod durch Fahrlässigkeit. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Der Tod durch Schuld ist nach Art. 307 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 307
1. Wer den Tod einer anderen Person verschuldet hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.
2. Besteht die Schuld in Leichtfertigkeit, wird er mit bis zu vier Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.

 

Bestrafung für Tod durch Schuld

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe ein Mensch für den Tod durch Schuld erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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