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Schwere Körperverletzung

Schwere Körperverletzung ist, wenn die Handlung einer Person darauf abzielt, jemandem schweren körperlichen Schaden zuzufügen. Bei schweren Körperverletzungen ist in der Regel ein ärztlicher Eingriff erforderlich, wie z.B. bei größeren Knochenbrüchen. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, der schweren Körperverletzung verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Fällen von schwerer Körperverletzung. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Schwere Körperverletzung ist nach den Abschnitten 302 und 303 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 302
1. Eine Person, die vorsätzlich einer anderen Person schwere Körperverletzung zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens acht Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
2. Hat die Straftat den Tod zur Folge, wird der Schuldige mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.

 

Artikel 303
1. Schwere und vorsätzliche Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie geahndet.
2. Hat die Straftat den Tod zur Folge, wird der Schuldige mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 15 Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
2°. wenn die Straftat gegen einen Beamten während oder im Zusammenhang mit der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes begangen wird;
3. wenn die Straftat durch die Verabreichung von lebens- oder gesundheitsschädlichen Stoffen begangen wird.

 

 

Bestrafung für schwere Körperverletzung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für schwere Körperverletzung erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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