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Misshandlung

Missbrauch ist die Zufügung von Verletzungen oder Schmerzen oder anderen Schäden am Körper einer Person. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, der Misshandlung verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich (schwerer) Körperverletzung. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Misshandlung ist nach Artikel 300 und 301 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 300
1. Misshandlungen werden mit Freiheitsstrafen von höchstens drei Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie geahndet.
2. Führt die Straftat zu einer schweren Körperverletzung, wird der Schuldige mit einer Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.
3. Hat die Straftat den Tod zur Folge, wird er zu einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie verurteilt.
4. Absichtliche Gesundheitsschädigung wird mit Misshandlung gleichgesetzt.
5. Der Versuch, dieses Verbrechen zu begehen, ist nicht strafbar.

 

Artikel 301
1. Vorsätzlich begangene Misshandlungen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie geahndet.
2. Führt die Straftat zu einer schweren Körperverletzung, wird die schuldige Partei mit einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.
3. Verursacht die Straftat den Tod, wird er mit bis zu neun Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.

 

Bestrafung für Körperverletzung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Missbrauch erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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