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Terrorismus

Der Terrorismus begeht ein Verbrechen mit terroristischer Absicht. Mit anderen Worten, mit der Absicht, die Bevölkerung eines Landes zu erschrecken oder eine Regierung oder internationale Organisation zu zwingen, etwas zu tun, nicht zu tun oder zu tolerieren. Selbst wenn das Verbrechen mit der Absicht begangen wird, die wirtschaftlichen, politischen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu stören oder zu zerstören, handelt es sich ebenfalls um eine terroristische Absicht. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, des Terrorismus verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über eine große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Terrorismusfällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Die wichtigsten Bestimmungen zum Terrorismus finden sich in den Artikeln 83 und 83a des Strafgesetzbuches und im Gesetz über terroristische Straftaten. Das Gesetz über terroristische Straftaten sieht vor, dass die Höchststrafen für Straftaten wie Totschlag, Körperverletzung, Entführung oder Kidnapping um fünfzig Prozent erhöht werden, wenn sie in terroristischer Absicht begangen werden.

 

Bestrafung für Terrorismus

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für Terrorismus erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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