Bild Bild Bild Bild Bild
Nach oben blättern

Nach oben

Kriminelle Organisationen

Die Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist die Beteiligung an einer kriminellen Organisation oder einer verbotenen juristischen Person. Der Zweck der Organisation ist es, Verbrechen zu begehen. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person verdächtigt werden, an einer kriminellen Organisation beteiligt zu sein, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Fällen, die die Beteiligung an einer kriminellen Organisation betreffen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.


Die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ist nach Artikel 140 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 140
Die Beteiligung an einer Organisation mit der Absicht, Straftaten zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.

 

Strafe für Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

Wählen Sie Ihren Spezialisten:

 

Schaltfläche "Jetzt anrufen