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Fälschung

Fälschung ist die Fälschung von Dokumenten, die nach dem Gesetz eine gewisse Glaubwürdigkeit genießen. Auch die Verwendung eines gefälschten Dokuments, als ob es echt und unverfälscht wäre, fällt unter die Straftatbestimmung. Wenn Sie oder jemand, der Ihnen nahe steht, der Fälschung verdächtigt wird, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Fällen von Urkundenfälschung. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.


Fälschung ist nach Artikel 225 des Strafgesetzbuches strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 225
1. Jede Person, die ein Dokument fälscht oder verfälscht, das als Beweismittel für eine Tatsache verwendet werden soll, um es als echt und unverfälscht zu verwenden oder um von anderen benutzt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
2. Dieselbe Strafe wird gegen jede Person verhängt, die die falsche oder gefälschte Schrift vorsätzlich so verwendet, als wäre sie echt und unverfälscht, oder die eine solche Schrift vorsätzlich liefert oder in ihrem Besitz hat, wenn sie weiß oder den begründeten Verdacht hat, dass diese Schrift für einen solchen Gebrauch bestimmt ist.
3. Wird eine in Absatz 1 oder 2 beschriebene Straftat in der Absicht begangen, eine terroristische Straftat vorzubereiten oder zu erleichtern, so wird die für die Straftat verhängte Freiheitsstrafe um ein Drittel erhöht.

 

Strafe für Fälschung

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe man für Fälschung erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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