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Hanf-Plantagen

Der Besitz einer Hanfplantage ist strafbar, da der Anbau von Hanf nicht erlaubt ist (es gibt Ausnahmen). Hanf steht auf der Liste II des Opiumgesetzes. Wenn Sie oder jemand in Ihrer Gegend verdächtigt werden, eine Hanfplantage zu haben, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, darunter auch von Hanf(plantagen)-Fällen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Der Besitz einer Hanfplantage ist nach Artikel 3 des Opiumgesetzes strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 3
Es ist verboten, ein Produkt zu kultivieren, aufzubereiten, zu verarbeiten, zu verkaufen, zu liefern, bereitzustellen oder zu transportieren, das in der diesem Gesetz beigefügten Liste II aufgeführt oder nach Abschnitt 3a Absatz 5 bezeichnet ist.

 

Bestrafung für den Besitz einer Hanfplantage

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe man für den Besitz einer Hanfplantage erwarten kann, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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