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Drogenhandel (Import, Export von Drogen)

Drogenschmuggel ist die Ein- oder Ausreise von harten Drogen (Liste I Drogen) und weichen Drogen (Liste II Drogen) in das oder aus dem Hoheitsgebiet der Niederlande. Wenn Sie oder jemand in Ihrer Umgebung des Drogenschmuggels verdächtigt werden, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Drogenschmuggel. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Drogenschmuggel ist u.a. in Art. 2 und 3 des Opiumgesetzes unter Strafe gestellt. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 2
Es ist verboten, einen Rechtsbehelf, der in der Liste I in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführt oder gemäß Abschnitt 3a Absatz 5 bezeichnet ist, in das Hoheitsgebiet der Niederlande einzuführen oder aus diesem Gebiet zu verbringen.

 

Artikel 3
Es ist verboten, einen Rechtsbehelf, der in der diesem Gesetz beigefügten Liste II aufgeführt oder gemäß Abschnitt 3a Absatz 5 bezeichnet ist, in das Hoheitsgebiet der Niederlande einzuführen oder aus diesem Gebiet zu verbringen.

 

Strafe für Drogenschmuggel

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe ein Mensch für Drogenschmuggel erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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