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Drogenbesitz

Drogenbesitz ist das Vorhandensein von Betäubungsmitteln. Dies können harte Drogen (Liste I Drogen) oder weiche Drogen (Liste II Drogen) sein. Wenn Sie oder jemand in Ihrer Umgebung des Drogenbesitzes verdächtigt werden, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Drogenbesitz. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Drogenbesitz ist nach Artikel 2 und 3 des Opiumgesetzes strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 2
Es ist verboten, einen Rechtsbehelf nach der Liste I im Anhang zu diesem Gesetz oder nach Artikel 3a Absatz 5 zu haben.

 

Artikel 3
Es ist verboten, einen Rechtsbehelf nach der diesem Gesetz beigefügten Liste II oder nach Abschnitt 3a Absatz 5 zu haben.

 

Strafe für Drogenbesitz

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe jemand für den Besitz von Drogen erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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