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Stundensatz

Die bequemste Option ist die Bezahlung Ihres Anwalts auf der Grundlage seines Stundensatzes. Sie erhalten dann eine Rechnung über die Zeit, die der Anwalt für Sie gearbeitet hat, multipliziert mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Mehrwertsteuer. Ihr Anwalt wird Sie über den Stundensatz informieren.

 

Beispiel-Berechnung

Angenommen, Ihr Anwalt hat in Ihrem Fall 10 Stunden gearbeitet und berechnet einen Stundensatz von 200 EUR.

Berechnung: 10 Stunden x EUR 200,- = EUR 2.000,- + 21% Mehrwertsteuer (EUR 420,-) = EUR 2.420,-

In diesem Beispiel erhalten Sie eine Gesamtrechnung von 2.420 EUR.

 

Je nach Art des Falles erhalten Sie eine Zwischenrechnung und/oder eine Schlussrechnung. Normalerweise bitten wir Sie auch um eine Vorauszahlung. Dies kann per Banküberweisung oder, falls dies nicht möglich ist, auch in bar erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Quittung.

 

Alle Arbeiten, die wir ausführen, werden nach unseren stündlichen Spezifikationen bearbeitet. Wir senden immer eine Stundenspezifikation zusammen mit unseren Rechnungen, wenn wir Ihnen zu einem Stundensatz helfen. Stundenangaben können auf Anfrage ebenfalls angefordert werden.

 

Entschädigung nach Freispruch

Wenn Sie von allen Tatsachen freigesprochen werden (oder eine ähnliche Entscheidung), kann Ihr Anwalt das Gericht bitten, Ihnen die Ihnen entstandenen Kosten zu erstatten. Wenn der Richter dies für vernünftig und fair hält, wird es gewährt. Dies ist kein absolutes Recht, und die Rückerstattung kann auch niedriger sein als die tatsächlich entstandenen Kosten. Unsere Anwälte können Sie darüber informieren.

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