Bild Bild Bild Bild Bild
Nach oben blättern

Nach oben

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Wenn die Entscheidung des höchsten niederländischen Gerichts (in der Regel der Oberste Gerichtshof) rechtskräftig geworden ist, ist es manchmal noch möglich, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das niederländische Verfahren oder die Verurteilung einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb von vier Monaten nach der Verurteilung durch das höchste niederländische Gericht eingereicht werden. Es kann nur die Verletzung von Rechten gerügt werden, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihren Protokollen genannt sind. Außerdem muss diese Beschwerde auch dem Gericht in dem niederländischen Verfahren zur Kenntnis gebracht worden sein.

Unsere Kanzlei kann in diesem Bereich auf eine beachtliche Erfolgsbilanz zurückblicken. Siehe beispielsweise die Verstöße des niederländischen Staates gegen das Recht auf Anwesenheit und das Recht auf freie Wahl des Rechtsanwalts sowie die Verletzung der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Zeugenbefragung.

Wählen Sie Ihren Spezialisten:

Schaltfläche "Jetzt anrufen