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Strafrechtliche Fälle

01

Okt.
2022

In Strafsachen

Von - F.P. Slewe

Innovationsgesetz zum Strafprozessrecht (Stb 2022, 276)

Am 01, Oktober 2022 | In Strafsachen | Von - F.P. Slewe

Am 1. Oktober 2022 ist das sogenannte Innovationsgesetz Strafprozessrecht (im Folgenden: Innovationsgesetz Sv) in Kraft getreten.

Das Innovationsgesetz Sv ist Teil des Gesetzgebungsprojekts neue Strafprozessordnung. Das Gesetz über die Innovation der Strafprozessordnung ermöglicht es, im Vorgriff auf die neue Strafprozessordnung in Form von Pilotprojekten Erfahrungen mit einigen für die Strafrechtspraxis relevanten Themen zu sammeln. In das Vierte Buch der Strafprozessordnung wird ein neuer Titel X aufgenommen, in dem diese Themen im Einzelnen geregelt werden.

Titel X der Strafprozessordnung

Titel X umfasst die folgenden Themen:

  • Der Erste Abschnitt (Art. 553-555 Sv) führt ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof ein. In diesem Verfahren können die Gerichte dem Obersten Gerichtshof Rechtsfragen vorlegen. Die Rechtsfrage muss ein fallübergreifendes Interesse aufweisen. Die Antwort des Obersten Gerichtshofs auf diese Rechtsfrage kann auch für die Entscheidung des Gerichts in anderen Fällen von Bedeutung sein. Ziel ist es, die Geschwindigkeit und Effizienz des Strafverfahrens zu erhöhen.
  • Der Zweite Abschnitt (Art. 556-558 Sv) enthält eine Erweiterung einiger Ermittlungsbefugnisse im digitalen Umfeld, die darin bestehen:
    • Durchsicht eingehender Nachrichten nach Beschlagnahme eines automatisierten Werks, z. B. eines Smartphones;
    • Netzwerksuche nach der Beschlagnahme eines automatisierten Werks. Das bedeutet, dass eine Durchsuchung an einem anderen Ort, z. B. auf der Polizeiwache, stattfinden kann;
    • Aufhebung einer biometrischen Sicherung/Verschlüsselung eines beschlagnahmten automatisierten Werks. Es handelt sich um biometrische Sicherheit in Form von Fingerabdruck, Iris-Scan oder Gesichtserkennung.
  • Der Dritte Abschnitt (Art. 559-569 Sv) enthält eine Regelung, die eine Kombination von audiovisuellen Aufzeichnungen (AVR) mit einer begleitenden Kurzaufzeichnung als Alternative zur vollständigen Aufzeichnung erlaubt. Audiovisuelle Aufzeichnungen werden ebenfalls als Beweismittel anerkannt. Dazu gehören audiovisuelle Aufnahmen der Ermittlungsbeamten und Aufzeichnungen der Anhörung.
  • Die vierte Abteilung enthält einen neuen Artikel 570 Sv. In diesem Artikel werden die Befugnisse aufgeführt, die auch von der Hilfskraft ausgeübt werden können. Es handelt sich um die folgenden Befugnisse:
    • die Rückgabe und Verwahrung eines beschlagnahmten Gegenstandes ohne Verzicht (Art. 116, dritter und vierter Absatz Sv);
    • Einsatz des IMSI-Catchers zur Gewinnung einer Nummer (Art. 126nb, 126ub und 126zj Sv);
    • gespeicherte (historische) und zukünftige Daten von einem Dritten anzufordern (Art. 126nd, Art. 126ne, 126ud, 126ue, 126zl und 126zm Sv);
  • Die Fünfte Kammer erlaubt die Mediation nach Beginn der Untersuchung in der mündlichen Verhandlung (Art. 571-574 Sv). Unter Mediation versteht man die Vermittlung zwischen Verdächtigem und Opfer unter der Leitung eines Mediators. Nach der neuen Verordnung hat der Richter die Möglichkeit, das Verfahren für beendet zu erklären, wenn die Mediation zu einem positiven Ergebnis geführt hat.

Pilotprojekte

Die Anwendung der neuen Regelungsteile des Strafprozessinnovationsgesetzes wird in sogenannten Pilotprojekten erfolgen. Diese Pilotprojekte werden gemeinsam von den beteiligten Organisationen (Polizei, Sonderermittlungsdienste, Königliche Marechaussee, Staatsanwaltschaft, Justiz und Anwaltschaft) in Absprache mit dem Ministerium für Justiz und Sicherheit durchgeführt.

Die Projekte werden während der Laufzeit der Pilotprojekte vom Wissenschaftlichen Forschungs- und Dokumentationszentrum (WODC) überwacht und bewertet. Die Ergebnisse der Bewertung werden spätestens in zwei Jahren vorliegen, d. h. vor Abschluss des Pilotprojekts.

Der Inhalt des Innovationsgesetzes Sv hat eine maximale Laufzeit von drei Jahren. Darin kommt der vorübergehende und experimentelle Charakter der Verordnungen zum Ausdruck. Auf der Grundlage der Bewertung der Teile des Innovationsgesetzes Sv kann möglicherweise beschlossen werden, die Geltungsdauer der Bestimmungen dieses Gesetzes zu verlängern. Auf diese Weise wird es möglich sein, die betreffenden Teile bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen der neuen Strafprozessordnung weiter anzuwenden.

Innovationsgesetz Sv-Verordnung

Mit dem Innovationsgesetz Sv trat auch die Verordnung über die Innovation im Strafverfahren (Stb. 2022, 352) in Kraft. Das Dekret sieht eine Reihe von Pilotprojekten vor, die in einem oder mehreren Bezirken und Wohnsitzen durchgeführt werden sollen.

Pilot AVR

Der AVR-Pilot besteht aus 2 Teilen, nämlich dem Teilpiloten "Verhöre von Verdächtigen und Kameraaufzeichnungen" und dem Teilpiloten "Aufzeichnungssitzung".

Der Teilpilot 'Verhöre von Verdächtigen und Kamerabilder' wird bei der Polizeieinheit Nordholland, dem Bezirksgericht Nordholland, dem Bezirksgericht Nordholland und dem Berufungsgericht Amsterdam sowie bei der Polizeieinheit Ostniederlande, dem Bezirksgericht Ostniederlande, dem Bezirksgericht Overijssel und dem Berufungsgericht Arnheim-Leeuwarden durchgeführt. Im Rahmen dieses Teilprojekts werden Raubüberfälle, für die Videoüberwachungsaufnahmen vorliegen, nach der neuen Arbeitsmethode bearbeitet. Es werden auch Aufzeichnungen von Vernehmungen von Verdächtigen in Verbindung mit einem verkürzten offiziellen Bericht angefertigt.

Der Subpilot 'Aufnahmesitzung' findet am Bezirksgericht Limburg und am Berufungsgericht 's-Hertogenbosch statt. Bei diesem Teilpiloten ersetzt die Tonaufzeichnung der Anhörung zusammen mit einem gekürzten schriftlichen Anhörungsprotokoll das ausführliche schriftliche Anhörungsprotokoll.

Pilot-Mediation nach Beginn der Anhörung

Der Bezirk Zeeland-West-Brabant fördert die Möglichkeit der Mediation im Rahmen des Teilprojekts "Verkehrsfälle mit schwerwiegendem Ausgang".

In den Bezirken Gelderland und Overijssel wird im Rahmen des Teilprojekts "Jugendliche" die Mediation in Fällen mit einem jugendlichen Angeklagten als Standard angesehen, beginnend bei Minderjährigen. In der Folgephase wird dies auch auf Jugendliche ausgeweitet.

Pilot Zusätzliche Befugnisse Hilfs-Staatsanwalt (hovj)

An dem Pilotprojekt "Zusätzliche Befugnisse für Hilfsstaatsanwälte" können nur Hovjs teilnehmen, die speziell für die ordnungsgemäße Anwendung der neuen Befugnisse geschult wurden.

An dem Pilotprojekt nehmen teil: die ostniederländische Polizeieinheit (Bezirke Gelderland-Midden und Twente), die Polizeieinheit Rotterdam (Bezirk Rotterdam-Stad), die Polizeieinheit Zeeland-West Brabant (einheitenübergreifend) und die Sonderermittlungsdienste (BOD).

Pilot Vorurteilsfreiizielle Fragen und Pilotdaten nach der Beschlagnahme

Die Pilotprojekte "Präjudizielles Verfahren" und "Datenerfassung nach Beschlagnahme" finden bundesweit statt.

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