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Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch umfasst jede Form von sexuellem Verhalten oder sexuellen Annäherungsversuchen, sei es verbal, nonverbal oder physisch, absichtlich oder unabsichtlich, die von der Person, die sich ihm unterzieht, als unerwünscht oder erzwungen empfunden wird und/oder innerhalb eines ungleichen Machtverhältnisses (z.B. Ausbilder-Schüler, Lehrer-Schüler, erwachsenes Kind) stattfindet. Stellen Sie sich vor, gezwungen zu werden, jemanden sexuell zu befriedigen, sich vor jemandem ausziehen zu müssen, berührt zu werden oder in eine Körperöffnung gezwungen zu werden. Ein verwandter Begriff ist Hurerei. Der Begriff "Unzucht" bezeichnet Handlungen mit sexueller Absicht, die der sozialethischen Norm widersprechen. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person des sexuellen Missbrauchs verdächtigt werden, ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich moralischer Fälle. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Sexueller Missbrauch ist nach den Paragraphen 244, 245, 247, 248a und 249 des Strafgesetzbuches strafbar. Diese Artikel verbieten alle Formen sexueller Annäherungsversuche an Minderjährige.

 

Bestrafung für sexuellen Missbrauch

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe ein Mensch für sexuellen Missbrauch erwarten kann, aber diese Frage kann niemals einfach so beantwortet werden. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Verdächtigen, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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