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Art. 6 WVW

Ein Verstoß gegen § 6 WVW ist die Ursache eines von ihm verschuldeten Verkehrsunfalls, der den Tod einer anderen Person oder eine schwere Körperverletzung zur Folge hat. Der Artikel richtet sich an alle, die am Verkehr teilnehmen, einschließlich Fußgänger oder Radfahrer. Wenn Sie oder jemand in Ihrer Umgebung verdächtigt werden, gegen Abschnitt 6 des WVW zu verstoßen, ist es wichtig, einen sachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über große Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen, einschließlich Verkehrssachen. Bitte kontaktieren Sie uns für Hilfe und Beratung.

 

Das Verursachen eines Verkehrsunfalls ist nach Art. 6 des Strassenverkehrsgesetzes strafbar. Den Gesetzestext finden Sie unten:

 

Artikel 6
Jeder Person, die am Straßenverkehr beteiligt ist, ist es verboten, sich so zu verhalten, dass sie einen von ihr verschuldeten Verkehrsunfall verursacht, der den Tod oder eine schwere Körperverletzung einer anderen Person zur Folge hat, oder eine Körperverletzung, die eine vorübergehende Krankheit oder Unfähigkeit zur Ausübung normaler Tätigkeiten zur Folge hat.

 

Strafe für das Verursachen eines Verkehrsunfalls

Viele Menschen fragen sich, welche Strafe ein Mensch erwarten kann, wenn er durch seine Schuld einen Verkehrsunfall verursacht hat, aber diese Frage lässt sich niemals einfach so beantworten. Die Bestrafung ist maßgeschneidert. Im Falle einer Verurteilung berücksichtigt der Richter alle möglichen Faktoren, wie die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, die Person des Angeklagten, die Höchststrafe und Urteile in ähnlichen Fällen. Die Anwälte unserer Kanzlei können eine realistische Einschätzung einer möglichen Strafe vornehmen, auch wenn die Entscheidung letztlich dem Gericht obliegt.

 

Unsere Anwälte können Sie in den gesamten Niederlanden unterstützen. Wir prozessieren vor den Gerichten von Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Arnheim, Assen, Breda, Dordrecht, Den Haag, Groningen, Haarlem, 's-Hertogenbosch, Leeuwarden, Lelystad, Maastricht, Middelburg, Roermond, Rotterdam, Utrecht, Zutphen und Zwolle, den Berufungsgerichten in Amsterdam, Arnheim, Den Haag, 's-Hertogenbosch und Leeuwarden und dem Obersten Gerichtshof der Niederlande in Den Haag.

 

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